Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs.3 Satz 1 GO die Jahresrechnungen 2015, 2016, 2017 und 2018 gemäß der jeweils beiliegenden Anlage 1 festzustellen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

12

12

0