Beschluss:

 

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt die Verbandsversammlung die Entlastung für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017 und 2018 gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO und § 21 Abs. 2 Verbandssatzung.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

12

12

0