Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Verbandssatzung zu

 

§ 3 „Aufgaben und Befugnisse des Zweckverbandes“

 

nach Abs. 1, wie folgt, zu ergänzen:

 

2)      Die Verbandsmitglieder übertragen dem Zweckverband mit befreiender Wirkung die Aufgabe, das anfallende Abwasser der angeschlossenen Gemeindegebiete in den Verbandsanlagen zu behandeln (reinigen).

 

Die nachfolgenden Nummerierungen der Absätze werden entsprechend angepasst.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

12

12

0