Sitzung: 23.01.2008 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom
Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung (siehe
beil. Abwägungslisten) werden gebilligt und sind in dem Bebauungsplan zu
berücksichtigen.
Dem Stadtrat wird empfohlen, diesem
Beschluss zuzustimmen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasse Siegenthan“ in
der Form vom 23.01.2008 zu billigen und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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