Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung (siehe beil. Abwägungslisten) werden gebilligt und sind in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen.

Dem Stadtrat wird empfohlen, diesem Beschluss zuzustimmen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Biomasse Siegenthan“ in der Form vom 23.01.2008 zu billigen und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0