Sitzung: 23.01.2008 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 15 DSchG zum beantragten Denkmalabbruch zu erteilen. Der Vollzug des Abbruchs ist dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege zur Löschung aus der Denkmalliste mitzuteilen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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