Sitzung: 06.12.2022 Hauptausschuss
Beschluss:
- Der Hauptausschuss beschließt, dem Stadtrat die
Anwendung der folgenden Verfahrensregelung bei der Vergabe von städtischen
Baugrundstücken für Mehrfamilienhäuser zu empfehlen.
1. Als Verfahren für die Vergabe städtischer Baugrundstücke für
Mehrfamilienhäuser wird das Bestgebotsverfahren gewählt.
2. Die
maximal erreichbare Punktezahl beträgt 100, die sich wie folgt aufteilen:
Geförderter Wohnungsbau 50 Punkte maximal
Ökologie und Energieversorgung 20 Punkte maximal
Kaufpreis 30
Punkte maximal
Das
jeweilige Maximalgebot für geförderter Wohnungsbau und Kaufpreis erhält die
maximalen Punkte. Niedrigere Gebote werden zwischen 0 und dem Maximalgebot
interpoliert. Die Punkte für Ökologie und Energieversorgung legt der Planungs-
und Umweltausschuss fest.
3. Der Hauptausschuss oder Stadtrat (je nach Zuständigkeit aufgrund
der Wertgrenze) vergibt die Grundstücke an die Bieter mit den jeweils meisten
Punkten. Bei Punktgleichheit mehrerer Bieter steht die Entscheidung für einen
Bieter im Ermessen des Hauptausschusses oder Stadtrats.
4. Ausschreibung
und Verfahren
a) Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Bauplatzvergabe wird eine
Bewerbungsfrist festgesetzt, innerhalb derer sich sowohl natürliche als auch
juristische Personen schriftlich um ein Baugrundstück bewerben können.
b) Bereits bei der Ausschreibung bzw. Bekanntmachung werden die vom
Stadtrat festgelegten Vergabekriterien und die Anforderungen an das
vorzulegende Konzept erläutert, außerdem der Mindestpreis, der wie bisher vorab
vom Hauptausschuss oder Stadtrat festgelegt wird.
c) Die Verpflichtung zur Umsetzung des vorgestellten Konzepts wird im
Kaufvertrag geregelt und im Grundbuch mit einer Dienstbarkeit und einer
Sicherungshypothek gesichert.
d) Die Bauverpflichtung, innerhalb von fünf Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erstellen, gilt analog der Vergaberichtlinien für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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11 |
10 |
1 |