Sitzung: 12.12.2022 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser zukünftig die folgende Richtlinie anzuwenden.
Richtlinie für die Vergabe
städtischer Baugrundstücke
für Ein- und Zweifamilienhäuser
Präambel
Die Stadt Schwandorf will städtische Baugrundstücke
vorranging denen zur Verfügung stellen, die zeitnah einen Bauplatz zur
Eigennutzung benötigen. Zudem wird mit dieser Richtlinie das Ziel verfolgt, den
sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu stärken und zu
festigen. Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, der in Schwandorf
verwurzelten Bevölkerung die mit dem Erwerb von Grund und Boden zu Wohnzwecken
verbundene dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt
zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der
örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Ganz besonders junge Familien mit
mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft dürfen nicht mangels
verfügbarer Bauplätze zum Wegzug gezwungen werden. Dies soll in der
nachfolgenden Richtlinie durch die Verwendung von sozialen und ortsgebundenen
Kriterien sichergestellt werden.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit den
diesbezüglichen Leitlinien, welche die Bundesregierung Mitte des Jahres 2017
zusammen mit dem Freistaat Bayern und in Abstimmung mit der Europäischen
Kommission entwickelt hat, nachdem der Europäische Gerichtshof
Punktevergabekriterien grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hatte.
1.
Berechtigung
Berechtigt zur Bewerbung um ein städtisches
Baugrundstück sind natürliche Personen, die kein unbebautes, zu Wohnzwecken
nutzbares Grundstück in der Stadt besitzen.
Jeder Interessent kann nur eine Bewerbung einreichen.
Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre Kinder nicht antragsberechtigt.
Ehegatten, Verpartnerte und sich in einer sonstigen auf Dauer angelegten
Lebensgemeinschaft Befindende haben einen gemeinsamen Antrag zu stellen.
Da die Baugrundstücke zum Verkehrswert veräußert
werden, kann auf die Einhaltung von Vermögens- und Einkommensobergrenzen als
Voraussetzung für die Bewerbung verzichtet werden.
2. Verfahren
Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Bauplatzvergabe
wird eine Bewerbungsfrist festgesetzt, innerhalb derer sich Interessenten
schriftlich um ein Baugrundstück bewerben können.
Alle Interessenten erhalten von der Stadt einen
Fragebogen zugesandt, der vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zusammen
mit den geforderten Unterlagen fristgerecht an die Stadt zurückzusenden ist.
Der Eingang wird von der Stadt schriftlich bestätigt.
Die Stadt ermittelt anhand der Angaben und Nachweise
sowie des Punktekatalogs die Punktzahl der einzelnen Bewerber und erstellt eine
Bewerberrangliste. Bei sich gemeinsam Bewerbenden wird die Punktzahl desjenigen
gewertet, der die höhere Punktzahl erzielt. Jeweils 50 % der Gesamtpunkte
werden nach sozialen und ortsgebundenen Kriterien vergeben. Die insgesamt
erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 100.
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat das
Erstwahlrecht zur Reservierung eines Baugrundstücks, danach der mit der
zweithöchsten Punktzahl und so weiter.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet die größere Zahl an
haushaltsangehörigen, kindergeldberechtigten Kindern über die Reihenfolge. Bei
gleicher Anzahl haushaltsangehöriger, kindergeldberechtigter Kinder entscheidet
das Los.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der
Punktzahl ist der Ablauf der Bewerbungsfrist. Bis dahin eingetretene
Veränderungen gegenüber dem Zeitpunkt der Antragstellung werden von der Stadt
auf Nachweis berücksichtigt.
Die Interessenten willigen mit der Bewerbung ein, dass
neben der Verwaltung auch der Stadtrat von den abgegebenen Daten und Unterlagen
Kenntnis erlangt und ihre personenbezogenen Daten zweckgebunden verarbeitet,
gespeichert und übermittelt werden. Dies schließt die Überprüfung der Angaben
bei Dritten ein. Interessenten, deren Bewerbung falsche oder unvollständige
Angaben enthält, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Übersteigt die Zahl der zu berücksichtigenden Bewerber
die Anzahl der zu vergebenden Baugrundstücke, werden die zunächst nicht zum
Zuge kommenden Bewerber in eine Ersatzbewerberliste aufgenommen.
Gibt es weniger Bewerber als Baugrundstücke, kann die
Stadt einen bedingungsfreien Verkauf der restlichen Baugrundstücke vornehmen.
Zieht ein Interessent vor der notariellen Beurkundung
seine Bewerbung zurück, rückt aus der Ersatzbewerberliste derjenige mit der
höchsten Punktzahl für das freigewordene Baugrundstück nach.
Die sich aus der Bewerbung ergebende Punktzahl dient
als Richtschnur und begründet keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb eines
städtischen Baugrundstücks.
3.
Punktekatalog
A. Soziale
Kriterien
A.1 Familiäre Situation
Alleinerziehend,
verheiratet, verpartnert und
in sonstiger auf Dauer
angelegter Lebensgemeinschaft........................................................ 5
Punkte
(maximal 5 Punkte)
A.2 Kinder
Je haushaltsangehörigem,
kindergeldberechtigtem Kind.................................................... 10
Punkte
(maximal 30 Punkte)
A.3 Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit des
Bewerbers oder in dessen Haushalt lebender Angehöriger (durch
Behindertenausweis oder Bescheinigung der Pflegeversicherung nachzuweisen)
Je Person mit
Behinderungsgrad größer/gleich ≥ 50 oder Pflegegrad 1 bis 3......................... 6 Punkte
Je Person mit
Behinderungsgrad großer/gleich ≥ 80 Pflegegrad 4 oder 5.............................. 9 Punkte
(maximal 15 Punkte)
Maximale Punktzahl soziale
Kriterien................................................................................ 50 Punkte
B.
Ortsgebundene Kriterien
B.1 Hauptwohnsitz
Gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitz im heutigen
Gebiet der Stadt Schwandorf einschließlich früherer Jahre bei Rückkehrern
Je vollem Jahr.................................................................................................................... 4
Punkte
(maximal 40 Punkte)
B.2 Ehrenamtliche Tätigkeit (durch Bescheinigung
nachzuweisen)
Aktiver ehrenamtlicher Dienst in einer Hilfs- oder
Rettungsorganisation, aktive Ausübung eines Ehrenamts in einem gemeinnützigen
Verein oder einer gemeinnützigen Einrichtung
Je vollem Jahr...................................................................................................................... 1
Punkt
(maximal 5 Punkte)
Als gewählter Vorsitzender,
stellvertretender Vorsitzender, Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Schriftführer
oder Kassier tätig
Je vollem Jahr...................................................................................................................... 1
Punkt
(maximal 5 Punkte)
Maximale Punktzahl
ortsgebundene Kriterien.................................................................... 50 Punkte
4. Verpflichtungen
und Vereinbarungen
Die Interessenten stimmen mit ihrer Bewerbung um ein
Baugrundstück zu, dass Folgendes - gesichert durch eine Auflassungsvormerkung -
Bestandteil des notariellen Kaufvertrages wird:
- Bauverpflichtung mit der Maßgabe, innerhalb
von fünf Jahren ab Kauf ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erstellen.
- Eigennutzungsverpflichtung mit einer
Laufzeit von zehn Jahren ab Bezug der Immobilie (gilt bei Zweifamilienhäusern
für mindestens eine Wohneinheit).
- Rückübertragungsanspruch bei Verstoß gegen
die vorgenannten Verpflichtungen und falls sich innerhalb von fünf Jahren ab
Ende der Bewerbungsfrist herausstellt, dass bei der Bewerbung nachweislich
falsche Angaben gemacht wurden.
- Tragung aller bei einer Rückübertragung
anfallenden und bis dahin entstandenen Kosten, Steuern und Gebühren durch den
Erwerber, ohne Leistung eines Wertersatzes hierfür.
- Als Rückübertragungswert gilt der im
Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis, eine Verzinsung erfolgt nicht.
5.
Schlussbestimmungen
Jeder Interessent kann seine Bewerbung bis zur
notariellen Beurkundung zurückziehen.
Die „Richtlinien der Großen Kreisstadt Schwandorf zur
Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern durch
Vergabe der städtischen Baugrundstücke mit Gewährung von Preisnachlässen für
den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum“ sind anzuwenden.
Die Reservierung für den Bewerber wird durch Zugang
einer schriftlichen Bestätigung der Stadt und Zahlung einer Kaution in Höhe von
5.000 Euro, die auf den Kaufpreis angerechnet oder bei Nichtzustandekommen des
Erwerbs rückerstattet wird, verbindlich.
Die Vergabeentscheidung wird allen Interessenten
schriftlich mitgeteilt.
6.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am XX.XX.XXXX in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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25 |
22 |
3 |