Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken für Mehrfamilienhäuser die Anwendung der folgenden Verfahrensregeln.

 

 

 

1.   Als Verfahren für die Vergabe städtischer Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser wird das Bestgebotsverfahren gewählt.

 

2. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 100, die sich wie folgt aufteilen:

Geförderter Wohnungsbau                                   50 Punkte maximal

Ökologie und Energieversorgung                        20 Punkte maximal

Kaufpreis                                                                                      30 Punkte maximal

 

Das jeweilige Maximalgebot für geförderter Wohnungsbau und Kaufpreis erhält die maximalen Punkte. Niedrigere Gebote werden zwischen 0 und dem Maximalgebot interpoliert. Die Punkte für Ökologie und Energieversorgung legt der Planungs- und Umweltausschuss fest.

 

3.   Der Hauptausschuss oder Stadtrat (je nach Zuständigkeit aufgrund der Wertgrenze) vergibt die Grundstücke an die Bieter mit den jeweils meisten Punkten. Bei Punktgleichheit mehrerer Bieter steht die Entscheidung für einen Bieter im Ermessen des Hauptausschusses oder Stadtrats.

 

4. Ausschreibung und Verfahren

a)  Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Bauplatzvergabe wird eine Bewerbungsfrist festgesetzt, innerhalb derer sich sowohl natürliche als auch juristische Personen schriftlich um ein Baugrundstück bewerben können.

b)  Bereits bei der Ausschreibung bzw. Bekanntmachung werden die vom Stadtrat festgelegten Vergabekriterien und die Anforderungen an das vorzulegende Konzept erläutert, außerdem der Mindestpreis, der wie bisher vorab vom Hauptausschuss oder Stadtrat festgelegt wird.

c)   Die Verpflichtung zur Umsetzung des vorgestellten Konzepts wird im Kaufvertrag geregelt und im Grundbuch mit einer Dienstbarkeit und einer Sicherungshypothek gesichert.

d)  Die Bauverpflichtung, innerhalb von fünf Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erstellen, gilt analog der Vergaberichtlinien für Ein- und Zweifamilienhäuser.

 

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

25

23

2