Beschluss:

 

a) Beschluss über die Haushaltssatzung 2022:

 

Die Verbandsversammlung stimmt dem Vorlagebericht der Geschäftsleitung einstimmig zu und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

 

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetztes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG- und Art. 63. ff. der Gemeindeordnung – GO – und § 18 der Zweckverbandssatzung vom 06. Oktober 2020 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

90.500  EUR

       

 

und

 

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

300.000  EUR

 

ab.          

 

                                                               

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

. . .

 

§ 4

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern gemäß § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 02.05.2006 eine Umlage:

 

a)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 78.500  EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

35.325   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

35.325   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

7.850   EUR

 

b)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 100.000 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:

 

 

Stadt Schwandorf

45 %

45.000   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Wackersdorf

45 %

45.000   EUR

 

 

 

 

 

Gemeinde Steinberg am See

10 %

10.000   EUR

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  15.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

b) Beschluss des Finanzplanes für die Jahre 2021 bis 2025, der als Anlage dem Haushaltsplan 2022 beigefügt ist.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

18

18

0