Sitzung: 28.02.2023 Werkausschuss
Beschluss:
Zuständig für die Verfügung über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 500.000,00 € der Stadtrat.
- Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den beigefügten Vertragsentwurf zu genehmigen und den Oberbürgermeister zu bevollmächtigen den Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf abzuschließen.
- Der Stadtrat genehmigt den beigefügten Vertragsentwurf und bevollmächtigt den Herrn Oberbürgermeister den Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf abzuschließen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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