Beschluss:

 

Zuständig für die Verfügung über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 500.000,00 € der Stadtrat.

               

  1. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den beigefügten Vertragsentwurf zu genehmigen und den Oberbürgermeister zu bevollmächtigen den Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf abzuschließen.

 

  1. Der Stadtrat genehmigt den beigefügten Vertragsentwurf und bevollmächtigt den Herrn Oberbürgermeister den Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf abzuschließen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11