Beschluss:

 

Zuständig für die Verfügung über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 500.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Stadtrat genehmigt den beigefügten Vertragsentwurf und bevollmächtigt den Herrn Oberbürgermeister den Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf abzuschließen.

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

29

29

0