Sitzung: 20.03.2023 Stadtrat
Beschluss:
Zuständig für die Verfügung über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 500.000,00 € der Stadtrat.
Der Stadtrat genehmigt den beigefügten Vertragsentwurf und bevollmächtigt den Herrn Oberbürgermeister den Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf abzuschließen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
|
Stimmen |
|||
29 |
29 |
0 |