Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass die Beamtinnen und Beamten der Stadt Schwandorf, welche die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich erhöhter Orts- und Familienzuschläge erfüllen, behandelt werden wie die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern. Auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 wird allgemein verzichtet.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

29

29

0