Beschluss:

 

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt die Verbandsversammlung die Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO und § 21 Abs. 2 Verbandssatzung.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0