Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf die Stadt Schwandorf aufgrund der Einführung eines Informationssicherheitssystems und der Bestellung des Informationssicherheitsbeauftragten der Stadt Schwandorf als Informationssicherheitsbeauftragten des Zweckverbandes zu ergänzen.

 

Diese lautet wie folgt:

 

Verwaltungsvereinbarung

 

zwischen dem

 

Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf - Wackersdorf

(nachfolgend Zweckverband genannt)

 

und

 

der Stadt Schwandorf

 

Vorbemerkung:

 

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 14. April 2015 beschlossen, ab 01.05.2015 eine Geschäftsstelle im Zweckverband gem. § 16 Abs. 1 Verbandssatzung zu errichten.

 

Im Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf wird ein Informationssicherheitsmanagementsystem installiert. Dies wird federführend vom Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) der Stadt Schwandorf betreut.

Die Verwaltungsvereinbarung ist dahingehend ab 01.05.2023 anzupassen.

 

Der Zweckverband Verbandskläranlage wird in folgenden Bereichen von der Stadt Schwandorf betreut:

- Bezüge-Berechnung für Verbandsräte und Mitarbeiter

- EDV

- Rechnungsprüfungsamt

- Rechtsamt

- Informationssicherheit

 

Diese Verwaltungsleistungen werden gemäß der nachfolgenden Vereinbarung abgerechnet (§ 16 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Verbandssatzung):

 


 

§ 1

Personalkosten

 

Der Zweckverband erstattet der Stadt Schwandorf ab 1. Mai 2015 die Arbeitsstunden auf Grundlage der jeweiligen Verrechnungssätze für Tarifmitarbeiter bzw. Beamte des Freistaates Bayern, veröffentlicht vom Finanzministerium in der Gemeindekasse (GK)

In diesem Verrechnungssatz sind die Sach- und Verwaltungskosten enthalten.

 

 

§ 2

Abzurechnende Arbeitsstunden

 

(1)

Für die Bezüge-Berechnung der Verbandsräte und Mitarbeiter werden pauschal 52 Stunden/jährlich angesetzt.

 

(2)

Im EDV-Bereich werden pauschal 35 Stunden/jährlich abgerechnet.

(3)

Die Arbeitsstunden des Rechnungsprüfungsamtes, Rechtsamtes und des Informationssicherheitsbeauftragten werden nach tatsächlichem Bedarf in Rechnung gestellt.

 

 

§ 3

Zahlungsweise, Fälligkeit

 

Die in dieser Vereinbarung festgelegten Erstattungsbeträge werden jeweils für ein Kalenderjahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres von der Stadt Schwandorf dem Zweckverband in Rechnung gestellt und innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

§ 4

Kündigung

 

Diese Vereinbarung kann von der Stadt Schwandorf und vom Zweckverband drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Vereinbarung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.


 

Alle bisherigen Regelungen zur Kostenerstattung sind mit dieser Vereinbarung gegenstandslos.

 

 

 

 

Schwandorf,

Stadt Schwandorf                                                                            Zweckverband Verbandskläranlage

                                                                                                                Schwandorf- Wackersdorf

 

 

 

 

Andreas Feller                                                                   Thomas Falter

Oberbürgermeister                                                                         Stv. Verbandsvorsitzender

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0