Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die kostendeckenden Umlagen ab der zwingenden Erstanwendung des neuen Umsatzsteuerrechtes für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht der Umsatzsteuer unterliegen.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10