Sitzung: 27.04.2023 Verbandsversammlung
Beschluss:
Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die kostendeckenden Umlagen ab der zwingenden Erstanwendung des neuen Umsatzsteuerrechtes für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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10 |
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