Sitzung: 24.04.2023 Stadtrat
Beschluss:
Laut Haushaltssatzung 2023 wird der Haushaltsplanentwurf wie
folgt festgesetzt:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben mit
je 2.126.300
EUR
Vermögenshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben mit
je 430.000
EUR
Nach § 4 Abs. 1 der
Haushaltssatzung hat die Stadt Schwandorf eine Betriebskostenumlage von 1.342.600 EUR zu leisten.
Die Stadt Schwandorf hat
nach § 4 Abs. 2 der Haushaltssatzung keine Schuldendienstumlage zu entrichten.
Ferner hat die Stadt Schwandorf nach § 4 Abs. 3 der Haushaltssatzung
eine Investitionsumlage von 112.000 EUR zu leisten.
Des Weiteren wird der
Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 zur Kenntnis genommen.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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27 |
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