Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 25.03.2008 und empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit   41.427.740,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit    10.298.500,00 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Nach den Wirtschaftsplänen 2008 für die Städtische Wasser und Fernwärmever- sorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 2.387.244,90 EUR vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

1.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.695.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung wird auf 2.760.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen  Betriebe (A)

290 v. H.

 

 

 

b)

für die Grundstücke (B)

310 v. H.

 

2.   

Gewerbesteuer 

350 v. H.

 

 

§ 5

 

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.800.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen des Wasserwerkes und der Fernwärmeversorgung wird auf 550.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.“

 

 

 

* * * * *

 

Oberbürgermeister Helmut Hey stellt an die Fraktionsvorsitzenden offiziell die Frage, ob – wie in der Vergangenheit üblich - in Zukunft der Haushaltsplanentwurf im Kopierverfahren für jedes Stadtratsmitglied in Papierform gefertigt werden soll oder wie letztes Jahr vom Fraktionsvorsitzenden Franz Schindler angeregt, nur drei Exemplare den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Nach kurzer Debatte wird einhellig der Wunsch geäußert, auch in Zukunft jedem Stadtratsmitglied ein Exemplar des Entwurfs in Papierform als Arbeitsgrundlage zu überlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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