Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die 26. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI "Solarpark Kronstetten“.

 

  1. beauftragt die Verwaltung den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. billigt den Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XXI "Solarpark Kronstetten“.

 

  1. beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

27

24

3