Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Für das Flurstück Nr. 1526/13 der Gemarkung Schwandorf wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtslageplan vom 30.06.2023 (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Der von dem Büro Greßmann Söllner, Architekten GmbH erarbeitete Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVI mit Begründung und Anlagen wird gebilligt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

9

2