Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der gültigen Eigenbetriebssatzung bei allen Angelegenheiten über 500.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes:

 

1.       Umsetzung der Maßnahmen wie in den FW-Entwicklung 2028 beschrieben. Die Maßnahmen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 werden als konkret gewertet. Erweiterungen ab 2027 sind auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Einzelmaßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungsverfahren behandelt.

2.       Zur quantitativen und qualitativen Erweiterung der Fernwärmeversorgung von Schwandorf darf nach derzeitigen Kenntnissen bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Jahren 2024 bis 2028 ein Gesamtschuldenstand bei der Fernwärmeversorgungversorgung von etwa 12 Millionen Euro erreicht werden.

3.       Die Eigenkapitalquote bei der Fernwärmeversorgung darf dabei von derzeit 50 % auf 30 % absinken.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0