Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss:

 

1.       nimmt den vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog vom 30.08.2023 zur Kenntnis.

 

2.       formuliert, nach Beratung über den Maßnahmenkatalog, die oben genannten notwendigen Änderungsempfehlungen für die Beschlussfassung im Stadtrat zur Aufnahme in das Klimaschutzkonzept.

 

 

Der Stadtrat:

 

1.       nimmt den vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog vom 30.08.2023, mit den Ergebnissen aus der Vorberatung des Planungs- und Umweltausschusses vom 12.09.2023 (vgl. Tischvorlage), zur Kenntnis und entscheidet nach Beratung einzeln über:

 

a)       die Ablehnung einzelner Maßnahmen

b)      die beabsichtigte Bewilligung einzelner Maßnahmen, unter der Voraussetzung der Einarbeitung der aus den vorgelegten Ergebnissen vom 12.09.2023 und der heutigen Beratung vom 18.09.2023 final einzuarbeitenden Änderungen.

 

2.       Beauftragt die Verwaltung, den Maßnahmenkatalog vom 18.09.2023 nach Prüfung durch den Fördermittelgeber in der nachfolgenden Stadtratssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen, um diese final in die Textfassung des Klimaschutzkonzeptes aufnehmen und beim Fördermittelgeber einreichen zu können.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

10

1