Sitzung: 18.09.2023 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
In den „Richtlinien der
Großen Kreisstadt Schwandorf zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und
andere Haushalte mit Kindern durch Vergabe der städtischen Baugrundstücke mit
Gewährung von Preisnachlässen für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum“
werden die in Ziff. 2.3 bisher festgelegten Einkommensgrenzen von
50.000,00 EUR für Alleinerziehende mit Kind und
85.000,00 EUR für Ehegatten oder Paare
mit Kind
beibehalten.
Das Wort „Jahreseinkommen“ wird durch
„versteuernde Einkommen“ in der Richtlinie ersetzt.
Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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25 |
25 |
0 |