Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

In den „Richtlinien der Großen Kreisstadt Schwandorf zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern durch Vergabe der städtischen Baugrundstücke mit Gewährung von Preisnachlässen für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum“ werden die in Ziff. 2.3 bisher festgelegten Einkommensgrenzen von

50.000,00 EUR für Alleinerziehende mit Kind und

85.000,00 EUR für Ehegatten oder Paare mit Kind

beibehalten.

Das Wort „Jahreseinkommen“ wird durch „versteuernde Einkommen“ in der Richtlinie ersetzt.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

25

25

0