Beschluss:

 

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt die Verbandsversammlung die Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO und § 21 Abs. 3 Verbandssatzung.


Anwesend

Ja

Nein

Der Verbandsvorsitzende Andreas Feller nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 33 Abs. 4 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht teil.

 

Stimmen

11

10

0