Sitzung: 21.02.2024 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt
Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes für Finanzen und Schulen und beschließt,
nachfolgende Änderungen der „Förderrichtlinien über die Gewährung des
jährlichen Zuschusses von der Stadt Schwandorf an die Arbeitsgemeinschaft
Schwandorfer Jugendgruppen
(ARGE-Jugend)“ zu billigen:
Ziffer 4.1.2 Ordentliche Jugendfreizeiten der ARGE - Jugend
a) Eintägige Jugendfahrten
Mindestteilnehmerzahl: Fünf Jugendliche im Sinne der ARGE – Jugend
Zuschuss: 5,- Euro pro Teilnehmer
b) Mehrtägige Jugendfahrten
Mindestteilnehmerzahl: Fünf Jugendliche im Sinne der ARGE – Jugend
Zuschuss: 6,- Euro pro Teilnehmer/Tag
c) Tagesveranstaltungen mind. 3 Stunden Dauer oder außer Haus Mindesteilnehmerzahl: Fünf Jugendliche im Sinne der ARGE – Jugend
Zuschuss: 4,- Euro pro Teilnehmer
d) Höchstfördergrenze pro Veranstaltung bzw. Maßnahme sind 500,- Euro
4.3 Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der jeweils im
Haushaltsplan veranschlagten Finanzmittel. Die Maximalförderung beträgt 28.000,- Euro; in den
Jahren in denen ein Bürgerfest in Schwandorf stattfindet erhöht um eine
Pauschale von 150,- Euro je teilnehmenden Verein an der Spielstraße. Eine
allgemeine Zuschusskürzung bleibt vorbehalten. Übersteigt das Antragsvolumen
die zur Verfügung gestellten Mittel, erfolgt eine Kürzung auf die Maximalförderung.
4.4 Die städtischen Fördermittel für die Jugendarbeit werden
durch Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Schwandorf festgelegt.
4.5 Regelmäßig stattfindende Übungs- und Trainingsstunden, z. B. im
vereinseigenen Heim oder Übungsplatzes, sowie die laufenden
Gruppentätigkeiten eines Vereins, werden nicht bezuschusst.
4.6 Sofern der maximale Zuschuss in Höhe von 28.000,-
Euro nicht bereits durch
Aktivitäten der förderfähigen
Personen oder Gruppen gemäß vorstehender
Ziffern 2.1 und 2.2, die
vorrangig zu bedienen sind, verbraucht ist, erhält die
ARGE-Jugend eine Förderung
für eigene Veranstaltungen z. B. Kinderjugendtag
mit Kinobesuch,
Weihnachtsmarktaktion, Gutscheine
für die Teilnahme am
Ferienprogramm bzw. der Ferienolympiade usw. in maximaler Höhe des noch
nicht verbrauchten Differenzbetrages. Zum Nachweis der angefallenen Kosten
sind Teilnehmerlisten und
Quittungs-/Rechnungsbelege zur Abrechnung
einzureichen.
Redaktionelle Änderung:
5.2.2 Förderanträge pro
Verein/Jugendgruppe und Maßnahme im Original auf Formblatt
a) Gegenstand der Maßnahme
b) Teilnehmerliste: Familienname, Vorname
Alter oder Geburtsjahr des/der Teilnehmers/in
PLZ und Wohnort
Eigenhändige Unterschrift des/der Teilnehmers/in (bzw. der
Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen im
Vorschulalter)
7.
Inkrafttreten
Die vorstehenden geänderten Richtlinien treten in dieser Fassung nach Beschluss des Hauptausschusses vom 21.02.2024, rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Sie ersetzen alle bisherigen oder sonstigen Richtlinien und Verwaltungspraktiken sowie Beschlüsse des Stadtrates und Hauptausschusses.
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