Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes für Finanzen und Schulen und beschließt, nachfolgende Änderungen der „Förderrichtlinien über die Gewährung des jährlichen Zuschusses von der Stadt Schwandorf an die Arbeitsgemeinschaft Schwandorfer Jugendgruppen
(ARGE-Jugend)“ zu billigen:

 

 

Ziffer 4.1.2    Ordentliche Jugendfreizeiten der ARGE - Jugend

 

 

a)       Eintägige Jugendfahrten

        Mindestteilnehmerzahl: Fünf Jugendliche im Sinne der ARGE – Jugend

        Zuschuss: 5,- Euro pro Teilnehmer

b)      Mehrtägige Jugendfahrten

        Mindestteilnehmerzahl: Fünf Jugendliche im Sinne der ARGE – Jugend

        Zuschuss: 6,- Euro pro Teilnehmer/Tag

c)       Tagesveranstaltungen mind. 3 Stunden Dauer oder außer Haus Mindesteilnehmerzahl: Fünf Jugendliche im Sinne der ARGE – Jugend

        Zuschuss: 4,- Euro pro Teilnehmer

 

d)      Höchstfördergrenze pro Veranstaltung bzw. Maßnahme sind 500,- Euro

 

 

 

4.3          Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der jeweils im Haushaltsplan veranschlagten Finanzmittel. Die Maximalförderung beträgt 28.000,- Euro; in den Jahren in denen ein Bürgerfest in Schwandorf stattfindet erhöht um eine Pauschale von 150,- Euro je teilnehmenden Verein an der Spielstraße. Eine allgemeine Zuschusskürzung bleibt vorbehalten. Übersteigt das Antragsvolumen die zur Verfügung gestellten Mittel, erfolgt eine Kürzung auf die Maximalförderung.

 

4.4          Die städtischen Fördermittel für die Jugendarbeit werden durch Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Schwandorf festgelegt.

 

4.5          Regelmäßig stattfindende Übungs- und Trainingsstunden, z. B.  im

           vereinseigenen Heim oder Übungsplatzes, sowie die laufenden  

           Gruppentätigkeiten eines Vereins, werden nicht bezuschusst.

 

4.6          Sofern der maximale Zuschuss in Höhe von 28.000,- Euro nicht bereits durch
                Aktivitäten der förderfähigen Personen oder Gruppen gemäß vorstehender
                Ziffern 2.1 und 2.2, die vorrangig zu bedienen sind, verbraucht ist, erhält die
                ARGE-Jugend eine Förderung für eigene Veranstaltungen z. B. Kinderjugendtag
                mit Kinobesuch, Weihnachtsmarktaktion, Gutscheine für die Teilnahme am

                Ferienprogramm bzw. der Ferienolympiade usw. in maximaler Höhe des noch

                nicht verbrauchten Differenzbetrages. Zum Nachweis der angefallenen Kosten

                sind Teilnehmerlisten und Quittungs-/Rechnungsbelege zur Abrechnung
                einzureichen.

 

Redaktionelle Änderung:

 

5.2.2 Förderanträge pro Verein/Jugendgruppe und Maßnahme im Original auf Formblatt

 

a) Gegenstand der Maßnahme

b) Teilnehmerliste:          Familienname, Vorname

                                                Alter oder Geburtsjahr des/der Teilnehmers/in

                                                PLZ und Wohnort

                                                Eigenhändige Unterschrift des/der Teilnehmers/in (bzw. der

                                                Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen im

                                Vorschulalter)

 

 

 

7.                   Inkrafttreten

 

Die vorstehenden geänderten Richtlinien treten in dieser Fassung nach Beschluss des Hauptausschusses vom 21.02.2024, rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Sie ersetzen alle bisherigen oder sonstigen Richtlinien und Verwaltungspraktiken sowie Beschlüsse des Stadtrates und Hauptausschusses.

 

 

 

 

 

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0