Beschluss:

 

Zuständig für die Verfügung über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 500.000,00 € der Stadtrat.

               

Der Werkausschuss nimmt Kenntnis zum Zwischenbericht über die Verhandlungen zu einem neuen Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf.

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0