Sitzung: 27.02.2024 Werkausschuss
Beschluss:
Zuständig für die Verfügung über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 500.000,00 € der Stadtrat.
Der Werkausschuss nimmt Kenntnis zum Zwischenbericht über die Verhandlungen zu einem neuen Wärmeliefervertrag mit dem Zweckverband zur Müllverwertung Schwandorf.
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