Sitzung: 04.03.2024 Stadtrat
Beschluss:
Stadtrat beschließt
den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das
Jahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2024 :
Haushaltssatzung
2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes erlässt die
Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als
Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2024 werden hiermit
festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 9.532.823,15
€
·
in den Aufwendungen 9.635.185,11
€,
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen
mit 810.945,38 €
·
in den Ausgaben mit 810.945,38 €,
für die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 257.120,00 €
·
in den Aufwendungen
mit 104.829,00 €,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00 €
in
den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 9.739.113,15
€
·
in den Aufwendungen
mit 9.689.184,11
€
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 810.945,42 €
in
den Ausgaben mit 810.945,38 €.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Anwesend |
Ja |
Nein |
|
Stimmen |
|||
28 |
28 |
0 |