Beschluss:

Stadtrat beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2024 :

Haushaltssatzung 2024

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2024 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                                 9.532.823,15 €

 

·         in den Aufwendungen                                          9.635.185,11 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·         in den Einnahmen mit                                              810.945,38 €

 

·         in den Ausgaben mit                                                                 810.945,38 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                                    257.120,00 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                      104.829,00 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                                      0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                                         0,00 €.

 

 

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·         in den Erträgen mit                                                 9.739.113,15 €

 

·         in den Aufwendungen mit                                   9.689.184,11 €

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                      810.945,42 €

 

in den Ausgaben mit                                                         810.945,38 €.

 

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

28

28

0