Beschluss:

 

Der Bauausschuss erklärt, dass das Vorhaben hinsichtlich der Wohngebäude planungsrechtlich zulässig ist.

Die Fragen des Bauherrn können, unter Beachtung der Vorgaben der Fachstelle Forstamt, positiv verbeschieden werden.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

9

1