Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss erklärt, dass folgende Befreiungen gewährt werden:

 

a)       Art der baulichen Nutzung für Ärztehaus und Apotheke

b)      Positionierung der Stellplätze

c)       Höhe der baulichen Anlage

 

 

2. Der Bauausschuss erklärt, dass die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze gewährt wird.

 

Die Genehmigung ist unter den Vorbehalt zu stellen, dass von Seiten des Fernstraßenstraßenbundesamtes keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben werden. Eventuelle Auflagen werden in den Genehmigungsbescheid mit aufgenommen.

 

Sofern das Vorhaben mit den gewährten Befreiungen im Baugenehmigungsverfahren eingereicht wird, erklärt es der Bauausschuss für zulässig.


Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

11

11

0