Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss erklärt nach Beratung, dass folgende Befreiungen nicht gewährt werden:

a)       GRZ/GFZ

b)      Mindestseitenverhältnis

c)       Länge der Anbauten

d)      Geschosszahl

e)      Abstandsflächen nach aktueller BayBO, vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn

f)        Einhaltung Baugrenze/Baulinie

 

  1. Die angesprochenen möglichen Befreiungen werden für den Fall einer Umplanung in Aussicht gestellt.

Anwesend

Ja

Nein

 

Stimmen

10

10

0