Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss :

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von dem Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend gerecht gegen- und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten).

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Wacholderstraße“ in der Form vom 17.04.2008 zu billigen und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0