Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt und sind im Entwurf zu berücksichtigen (siehe beil. Abwägungslisten).

Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB von der Verwaltung einzuleiten.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0