Sitzung: 17.04.2008 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt und sind im Entwurf zu berücksichtigen (siehe beil. Abwägungslisten).
Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist eine
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB von der Verwaltung einzuleiten.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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