Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Bereich „Sitzenhof“.

Die Verwaltung wird angewiesen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

Gegenstimme: StR Werner Kuhn (SPD)

den Beschluss

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10

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