Beschluss:

 

1.      Der Stadtrat beschließt, dass nach Art. 35 Abs. 1 GO zwei weitere Bürgermeister aus seiner Mitte gewählt werden.

2.      Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Stadt (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0