Beschluss:

 

Oberbürgermeister Helmut Hey schlägt vor, dass für die Wahl der weiteren Bürgermeister ein Wahlausschuss bestellt werden soll.

 

Vorgeschlagen werden:

Stadtrat Hans Hottner (CSU), Stadtrat Karl-Heinz Kagermeier (SPD) und Stadtrat Ferdi Eraslan (FW).

 

 

Der Stadtrat beschließt folgenden Wahlausschuss:

Stadtrat Hans Hottner (Vorsitzender), Stadtrat Karl-Heinz Kagermeier (Beisitzer) und Stadtrat Ferdi Eraslan (Beisitzer).

 

 

 

Wahl des zweiten Bürgermeisters

 

Wahlvorschläge:              Ulrike Roidl               (SPD)

                                                Uwe Kass                   (CSU)

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses fordert dann zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Mitglieder des Stadtrates werden alphabetisch zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt. Am Ende der Stimmabgabe erklärt der Vorsitzende die Stimmabgabe für geschlossen.

 

 

Es wird festgestellt, dass bei der Wahl 30 Mitglieder des Stadtrates anwesend waren und dass 30 Mitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die abgegebenen Stimmzettel werden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergibt sich, dass die Zahl der Stimmzettel mit der  Zahl  der Personen,  welche abgestimmt haben, übereinstimmt. Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.

 

Die Wahl hat folgendes Ergebnis:

 

Abgegeben wurden 30 Stimmzettel.

 

Davon waren                           30 Stimmzettel gültig und

                                     -  Stimmzettel ungültig.

 

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:

Ulrike Roidl           17 Stimmen

Uwe Kass             13 Stimmen.

 

 

Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis und erklärt, dass die Kollegin

 

Ulrike Roidl zur 2. Bürgermeisterin

gewählt wurde.

Er fragt die Gewählte, ob sie die Wahl zum 2. Bürgermeister annimmt. Diese erklärt die Annahme der Wahl schriftlich.

 

 

 

 

 

 

Oberbürgermeister Helmut Hey vereidigt den neu gewählten Stadtrat

 

Damm Alfred jun.                 (ÖDP)

Dieser war verspätet zur Sitzung erschienen. Der neu gewählte Stadtrat legt den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.

 

Die Eidesformel lautet:

 

“Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

 

 

Wahl des dritten Bürgermeisters

 

Wahlvorschläge:              Heinrich Engelhardt             (CSU)

                                                Dieter Jäger                           (FW)

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses fordert dann zur Abgabe der Stimmzettel für die Wahl des 3. Bürgermeisters auf. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt. Die Mitglieder des Stadtrates werden alphabetisch zur Stimmabgabe aufgerufen. Am Ende der Stimmabgabe erklärt der Vorsitzende die Stimmabgabe für geschlossen.

 

 

Es wird festgestellt, dass bei der Wahl 31 Mitglieder des Stadtrates anwesend waren und dass 31 Mitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die abgegebenen Stimmzettel werden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergibt sich, dass die Zahl der Stimmzettel mit  der Zahl der Personen, welche abgestimmt  haben, übereinstimmt. Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.

 

 

Die Wahl hat folgendes Ergebnis:

 

Abgegeben wurden 31 Stimmzettel.

 

Davon waren                           30 Stimmzettel gültig und

 

                                                  1 Stimmzettel ungültig.

 

 

 

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:

Dieter Jäger                                       16 Stimmen

Heinrich Engelhardt                  14 Stimmen.

 

 

Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis und erklärt, dass der Kollege

 

Dieter Jäger zum 3. Bürgermeister

 

gewählt wurde. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum 3. Bürgermeister annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl schriftlich.

 

 

Vereidigung der weiteren Bürgermeister

 

Im Anschluss an die Wahl vereidigt der Oberbürgermeister die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 1 KWBG.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0