Beschluss:


Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes für Finanzen und Schulen und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung der Stadt Schwandorf für das Haushaltsjahr 2025:

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schwandorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                      87.624.200 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                      43.891.900 EUR

ab.

§ 2

1.   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

2.   Nach dem Wirtschaftsplan 2025 für die Städtische Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 3.227.891,22 EUR vorgesehen.

3.   Nach dem Wirtschaftsplan 2025 für die Städtische Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 1.966.522,24 EUR vorgesehen.

§ 3

1.     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 14.595.000 EUR festgesetzt.

2.     Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht festgesetzt.

  § 41)

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 Gewerbesteuer                                                                                                               380 v.H.

§ 5

1.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.

2.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung wird auf 800.000 EUR festgesetzt.

3.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Fernwärmeversorgung wird auf 880.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schwandorf,

Stadt Schwandorf

Andreas Feller

Oberbürgermeister

[1]



1  Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Grundsteuer-Hebesatzsatzung vom 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 200 v. H.

2.       Grundsteuer B (für Grundstücke) 250 v. H.


Anwesend

Ja

Nein

Stimmen

26

23

3