Beschluss:

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt die Verbandsversammlung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO und § 21 Abs. 3 Verbandssatzung.


Anwesend

Ja

Nein

Verbandsvorsitzender Andreas Feller nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 33 Abs. 4 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht teil.

Stimmen

11

10

0