Nachtrag: 30.04.2008

Beschluss:

 

Der Stadtrat fasst den Beschluss zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Sitzenhof“.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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30

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