TOP Ö 11: 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 69 „Bellstrasse“; hier: a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Abwägung b) Billigung des Entwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB