Beschluss:

Mit der beabsichtigten 17. und 18. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord (Teilfortschreibung zur Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2006 und Teilfortschreibung Wasserversorgung) besteht Einverständnis. 

 

Die beabsichtigte 19. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord (Teilfortschreibung Bodenschätze, Änderung einzelner Ziele) wird aus stadtplanerischen Gründen insoweit abgelehnt, als im Stadtgebiet ein neues Vorranggebiet für Kies und Sand (KS 64 „nördlich Zielheim“) ausgewiesen werden soll, da insbesondere der hier betroffene südliche Stadtbereich durch ausgewiesene und in Abbau befindliche Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Bodenschätzen sowie durch die Folgen früherer Abbaumaßnahmen bereits sehr stark belastet und geschädigt ist. Es gibt bereits formulierte städtische Planungsvorstellungen bzw. –absichten zur Ordnung und Sanierung dieses Gebiets (siehe S. 156 f. des Erläuterungsberichts zum voraussichtlich in kürze wirksam werdenden neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet). Das jetzt geplante neue großflächige Vorranggebiet für Kies und Sand würde diese Planungsabsichten der Stadt zunichte machen. Darüber hinaus würde dieses neue Abbaugebiet zu einer weiteren Verschlechterung des Orts- und Landschaftsbildes an der südlichen Haupteinfallsstraße zur Stadt führen. Dies ist ebenfalls abzulehnen. 

 

Da außerdem bereits bisher große Flächen im gesamten Stadtgebiet als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Bodenschätzen ausgewiesen sind, wird die jetzt beabsichtigte Änderung zum Anlass genommen, nochmals die ersatzlose Streichung des Vorranggebiets für Ton  t 11 „östlich Schwandorf“ (bei Prissath) aus dem Regionalplan zu beantragen. Neben der Behinderung der städt. Bauleitplanung, der Belästigung der Anrainer durch zu erwartende langjährige Immissionen und Zerstörung des Landschaftsbildes, gefährdet die Festsetzung mittel- oder langfristig die Existenz von Vollerwerbslandwirten aus Prissath. Weiterhin sprechen auch gewichtige Naturschutzgründe gegen die Ausweisung (insbesondere die Zerstörung eines wichtigen Feuchtbiotops mit der entspr. Flora und Fauna). Darüber hinaus wurde mit dem potentiellen Abbauunternehmen jetzt Einigung darüber erzielt, dass zugunsten einer abgestimmten Erweiterung des Tonabbaugebiets  t 12 „südöstlich Schwandorf“ (an der Hoher-Bogen-Straße) auf das Gebiet  t 11 „östlich Schwandorf“ (bei Prissath) verzichtet wird. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wurde vor kurzem getroffen.   

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0