Beschluss:

Der Bauausschuss erklärt, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Sofern das Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren eingereicht wird, erklärt es der Bauausschuss für zulässig.

Hinweis:

Die Zustimmung ist unter den Vorbehalt zu stellen, dass die technische Prüfung unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten (Abstandsflächen, Nachforderung Stellplatz) nicht zu Beanstandungen führt.


Anwesend

Ja

Nein

Stimmen

11

11

0