Sitzung: 22.07.2025 Bauausschuss
Der Bauausschuss erklärt, dass das Vorhaben
bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Sofern das Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren eingereicht
wird, erklärt es der Bauausschuss für zulässig.
Hinweis:
Die Zustimmung ist unter den Vorbehalt zu stellen,
dass die technische Prüfung unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten (Abstandsflächen,
Nachforderung Stellplatz) nicht zu Beanstandungen führt.
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Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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11 |
11 |
0 |
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