Beschluss:

 

Der Bauausschuss stellt fest, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Hinweis:

Die Zustimmung ist unter den Vorbehalt zu stellen, dass die technische Prüfung unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu Beanstandungen führt.


Anwesend

Ja

Nein

Stimmen

11

10

1