Beschluss:

 

Der Werkausschuss gibt folgenden Beschluss ohne Beschlussempfehlung an den  Stadtrat zur Entscheidung weiter:

 

Entsprechend § 2 Nr. 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 02.06.2003 ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zuständig.

 

 

 

 

1.      Änderung der Eigenbetriebssatzung

 

„Satzung zur Änderung der

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf Wasser- und Fernwärmeversorgung“

 

Vom _____________

 

Aufgrund der Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf „Wasser- und Fernwärmeversorgung“ vom 28. November 1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 08. November 2005 wird wie folgt geändert:

 

1.               § 2 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

2.               § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)      In Nr. 4 wird der Betrag „10.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.

b)      In Nr. 5 wird der Betrag „10.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.

c)       In Nr. 6 wird der Betrag „3.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.

d)      In Nr. 7 wird der Betrag „5.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.

e)      In Nr. 8 wird der Betrag „10.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.

 

3.           § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)    In Nr. 7 wird der Betrag „100.000,-- €“ durch den Betrag „250.000,-- €“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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