Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) begrüßt alle Anwesenden Stadträte sowie den Personalrat des Elisabethenheims Schwandorf.

 

Galina Klein, stellv. Einrichtungsleitung trägt den Entwurf der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2026 vor. Im Wirtschaftsjahr 2026 sind unter anderem die Erneuerung der Software der Verwaltung und Pflege sowie die Anschaffung einer modernen Industriewaschmaschine vorgesehen.

Stadtrat Christian Eimer (CSU) bedankt sich und zeigt sich erfreut über die positiven Aussichten.

 

Stadtrat Dr. Karl-Heinz Saur (FW) dankt der Einrichtungsleitung für die Erklärungen und lobt das Engagement bei der Ausbildung.

 

 

Beschluss:

  1. Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2026 zu beschließen:

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2026.

Haushaltssatzung 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2026 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

für das Elisabethenheim

im Erfolgsplan

·         in den Erträgen mit                                                                 11.557.875,88 €

·         in den Aufwendungen                                                                          11.428.554,17 €

im Vermögensplan

·         in den Einnahmen mit                                                                                309.012,71 €

·         in den Ausgaben mit                                                                                  309.012,71 €

für die Vermögensverwaltung

im Erfolgsplan

·         in den Erträgen mit                                                                      267.120,00 €

·         in den Aufwendungen mit                                                       137.829,00 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen mit                                                                       129.291,00

in den Ausgaben mit                                                                           129.291,00

für die Bürgerspitalstiftung

im Erfolgsplan

·         in den Erträgen mit                                                                 11.771.165,80 €

·         in den Aufwendungen mit                                                   11.512.553,17 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen mit                                                                        438.303,71 €

in den Ausgaben mit                                                                          438.303,71 €.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.


Anwesend

Ja

Nein

Stimmen

10

10

0