Sitzung: 17.11.2025 Alten- und Pflegeheimausschuss
Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) begrüßt alle Anwesenden Stadträte
sowie den Personalrat des Elisabethenheims Schwandorf.
Galina Klein, stellv. Einrichtungsleitung trägt den Entwurf der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2026 vor. Im Wirtschaftsjahr 2026 sind unter anderem die Erneuerung der Software der Verwaltung und Pflege sowie die Anschaffung einer modernen Industriewaschmaschine vorgesehen.
Stadtrat Christian Eimer (CSU) bedankt sich und zeigt sich erfreut über die positiven Aussichten.
Stadtrat Dr. Karl-Heinz Saur (FW) dankt der Einrichtungsleitung für die Erklärungen und lobt das Engagement bei der Ausbildung.
Beschluss:
- Der Alten- und Pflegeheimausschuss
nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt
dem Stadtrat, den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden
Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des
haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2026 zu beschließen:
- Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und beschließt den vorliegenden
Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vorbehaltlich
der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2026.
Haushaltssatzung
2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes erlässt die
Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne
für das Wirtschaftsjahr 2026 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:
für
das Elisabethenheim
im
Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 11.557.875,88
€
·
in den Aufwendungen 11.428.554,17
€
im Vermögensplan
·
in den Einnahmen
mit 309.012,71 €
·
in den Ausgaben mit
309.012,71 €
für die Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 267.120,00 €
·
in den Aufwendungen
mit
137.829,00 €
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit
129.291,00 €
in
den Ausgaben mit 129.291,00 €
für die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in den Erträgen mit 11.771.165,80
€
·
in den Aufwendungen
mit 11.512.553,17
€
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 438.303,71 €
in
den Ausgaben mit
438.303,71 €.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
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Anwesend |
Ja |
Nein |
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Stimmen |
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10 |
10 |
0 |
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