Sitzung: 30.06.2008 Stadtrat
Entsprechend § 2 Nr. 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 02.06.2003 ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zuständig.
Der Stadtrat
fasst folgenden Beschluss:
1.
Änderung
der Eigenbetriebssatzung
„Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf Wasser- und Fernwärmeversorgung“
Vom _____________
Aufgrund der Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Stadt
Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf „Wasser- und Fernwärmeversorgung“ vom 28. November 1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 08. November 2005 wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
2. § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 4 wird der Betrag „10.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.
b) In Nr. 5 wird der Betrag „10.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.
c) In Nr. 6 wird der Betrag „3.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.
d) In Nr. 7 wird der Betrag „5.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.
e) In Nr. 8 wird der Betrag „10.000,-- €“ durch den Betrag „15.000,-- €“ ersetzt.
3. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 7 wird der Betrag „100.000,-- €“ durch den Betrag „250.000,-- €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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