Sitzung: 30.07.2008 Planungs- und Umweltausschuss
Der Ausschuss fasst sodann folgenden abschließenden
Gesamtbeschluss:
Der Ausschuss billigt die Abwägung der Anregungen aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie
der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (s.
beil. Abwägungslisten).
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für den neu aufgestellten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan zu fassen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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