Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf  § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Zustimmung für den Gesamtbetrieb Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung über

 

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses,

b)    die Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen

c)    und die Entlastung der Werkleitung

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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