Sitzung: 23.09.2008 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die
Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser-
und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat eine Zustimmung für den Gesamtbetrieb Städt. Wasser- und
Fernwärmeversorgung über
a) die
Feststellung des Jahresabschlusses,
b) die
Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen
c) und
die Entlastung der Werkleitung
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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