Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der  Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (siehe beil. Abwägungslisten).

Der Ausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „GuD-Kraftwerk Schwandorf“. Die Sichtdreiecke und die Anbauverbots- und Baubeschränkungszonen im Bereich der neuen Kreuzung der Bundesstrasse 15 sind noch in die Planzeichnung einzuarbeiten.

Der Ausschuss billigt außerdem den Entwurf des dazugehörigen Umweltberichts.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Im Anschluss an diesen Beschluss werden nun die Anträge von Stadträtin Marion Juniec-Möller (GRÜNE) behandelt (siehe dazu die Anmerkungen vor dem Protokoll):

 

Die Anträge betreffen lt. Oberbürgermeister Helmut Hey folgende Fragen:

1.    Untersuchung der möglichen Wechselwirkungen der Emissionen des bestehenden Müllkraftwerks und des geplanten GuD-Kraftwerks

2.    Information der Bevölkerung über das geplante GuD-Kraftwerk

3.    Nutzung der Abwärme des geplanten GuD-Kraftwerks

 

Oberbürgermeister Helmut Hey teilt mit, dass er auf die Anträge bereits schriftlich geantwortet habe. Er vertritt hinsichtlich der einzelnen Anträge folgende Auffassung:

 

Zu 1.:  Diese Frage werde im Rahmen des bei der Regierung der Oberpfalz durchzuführenden Immissionsschutzverfahrens geklärt.

 

Zu 2.:  Derzeitig sei eine Informationsveranstaltung insbes. wegen der bisherigen ausführlichen Presseberichterstattung nicht notwendig.

 

Zu 3.:  Für die Abwärme gebe es trotz intensiver Suche bisher keinen Abnehmer. 

 

Die Anträge seien daher zurückzuweisen.

 

Fraktionsvorsitzender Andreas Wopperer (CSU) vertritt zu den einzelnen Anträgen folgende Auffassung:

 

Zu 1.:  Er schließt sich der Meinung des Oberbürgermeisters an.

 

Zu 2.:  Er stimmt der Antragstellerin zu.

 

Zu 3.:  Er geht vom Interesse der Betreiber aus, „Abfälle“ zu nutzen.

 

Oberbürgermeister Helmut Hey schließt daraufhin nicht mehr aus, eine Informationsveranstaltung mit dem künftigen Kraftwerksbetreiber zu organisieren. Man könne, wenn es gewünscht werde, natürlich den aktuellen Planungsstand vorstellen bzw. vorstellen lassen. Dies müsse aber mit dem Betreiber abgestimmt werden und werde sicher nicht kurzfristig möglich sein.

 

Sodann lässt Oberbürgermeister Helmut Hey über die Anträge Nr. 1 und 2 mit folgenden Ergebnissen abstimmen:

 

Zu 1.:  dafür: 1 Stimme (Stadträtin Juniec-Möller / GRÜNE)

           dagegen: 10 Stimmen

 

Zu 2.:  einstimmig dafür

 

Hinsichtlich Antrag Nr. 3 kommt Oberbürgermeister Helmut Hey nach kurzer Diskussion zu dem Ergebnis, dass dieser „nicht beschlussfähig“ sei, da für die Stadt keine Möglichkeit der entsprechenden Verpflichtung der Betreiber bestehe.

Dieser Auffassung wird aus dem Ausschuss nicht widersprochen.   


Anwesend

Für

Gegen

Gegenstimme: Stadträtin Marion Juniec-Möller (GRÜNE).

Abwesend bei Abstimmung: Stadtrat Andreas Feller (CSU)

den Beschluss

10

9

1