Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (siehe beil. Abwägungslisten).

Der Ausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „GuD-Kraftwerk Schwandorf“.

Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  


Anwesend

Für

Gegen

Gegenstimme: Marion Juniec-Möller (GRÜNE)

den Beschluss

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10

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