Beschluss:

Das Verfahren zur Aufhebung des 3. Bauabschnittes des Bebauungsplanes „Weiheräcker-Ost“ von 1999 wird eingeleitet. Dem Vorentwurf der Begründung und dem räumlichen Geltungsbereich des 3. Bauabschnittes i. d. F. vom 16.10.2008 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird angewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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