Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss gab am 23.09.2008 seine Empfehlung für eine Zustimmung des Stadtrates ab.

 

 

Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung für:

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2007,

b)          die Zuführung des Jahresgewinns zur allgemeinen Rücklage der Fernwärmeversorgung und

c)          die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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