Sitzung: 27.10.2008 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss gab am 23.09.2008
seine Empfehlung für eine Zustimmung des Stadtrates ab.
Der
Stadtrat erteilt seine Zustimmung für:
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2007,
b)
die
Zuführung des Jahresgewinns zur allgemeinen Rücklage der Fernwärmeversorgung
und
c)
die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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